OLG München: Abnahme des Gemeinschaftseigentums, Streithelfer, Willenserklärungen, Übergabeprotokoll, Einzelner Erwerber, Hinweisbeschluss, Erklärungsbewusstsein, Schriftsätze, Unterzeichnung, Anschlußberufung, Konkludente Abnahme, Verkehrserforderliche Sorgfalt, Fehlendes Erklärungsbewußtsein, Auslegung von Erklärungen, Erklärungsempfänger, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Kaufvertrag, Berufungsinstanz, Streitwertbeschlüsse, Kosten des Berufungsverfahrens
Beschluss vom 08.01.2024 – 9 U 1803/23 Bau e